Wie werden Chemikalien kontrolliert? - Chemicals In Our Life

Wie werden Chemikalien kontrolliert?

Ohne Chemikalien wäre Leben nicht möglich. Sie sind in unserem Körper, in unserer Umwelt und in jedem Produkt, das wir kaufen, vorhanden. Die Europäische Union hat das weltweit wohl ehrgeizigste Chemikalienrecht, um uns zu schützen. Sowohl den Unternehmen als auch den Behörden fällt eine wichtige Aufgabe bei der Verbesserung der Sicherheit zu.

Ziel des Chemikalienrechts der Europäischen Union ist es, uns und unsere Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Gleichzeitig zielt sie darauf ab, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der europäischen Industrie zu verbessern und Alternativen für Tierversuche mit Chemikalien zu fördern.

Das EU-Chemikalienrecht umfasst vier wichtige Teile:

REACH – Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Im Rahmen der REACH-Verordnung müssen Unternehmen die von ihnen hergestellten oder eingeführten Chemikalien mit bestimmten Angaben kennzeichnen. Wenn eine Chemikalie nicht sicher verwendet werden kann, können die Behörden Maßnahmen zur Begrenzung der damit verbundenen Risiken beschließen.

CLP – Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Durch diese Verordnung wird sichergestellt, dass die von Chemikalien ausgehenden Gefahren klar gegenüber Arbeitnehmern und Verbrauchern kommuniziert werden. Dies erfolgt durch Kennzeichnungsetiketten mit standardisierten Angaben und Piktogrammen.

BPR – Verordnung über Biozidprodukte

Biozidprodukte wie beispielsweise Desinfektions- und Insektenschutzmittel schützen uns oder verschiedene Materialien vor schädlichen Mikroorganismen. Diese Verordnung sorgt dafür, dass hinreichende Informationen zur Verfügung stehen, damit Verbraucher diese Produkte sicher verwenden können.

PIC – Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung

In dieser Verordnung sind Leitlinien für die Ein- und Ausfuhr von bestimmten gefährlichen Chemikalien definiert.

Darüber hinaus wird die Verwendung von Chemikalien durch viele weitere Rechtsvorschriften reguliert. Für spezifische Gruppen von Chemikalien wie Pestizide, Pharmazeutika oder Kosmetika gelten eigene Rechtsvorschriften.

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Chemikalien sicher zu verwenden sind.

In der EU müssen Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder einführen, nachweisen, dass ihre Chemikalien sicher zu verwenden sind. Sie müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren, um sie in der EU verkaufen zu dürfen.

Die Unternehmen müssen für ihre Chemikalien Informationen über deren gefährliche Eigenschaften und sichere Verwendung bereitstellen. Ferner müssen sie ihre Kunden in der Lieferkette aufklären, wie die von ihren Chemikalien ausgehenden Risiken begrenzt werden können. Wenn eine Chemikalie nicht sicher verwendet werden kann, sind die Behörden berechtigt, deren Verwendung zu beschränken oder eine Pflicht zur vorherigen Zulassung zu erlassen. Dies setzt die Unternehmen unter Druck, die gefährlichsten Chemikalien durch sicherere Alternativen zu ersetzen.

Die Unternehmen müssen alle gefährlichen Eigenschaften ihrer Chemikalien, die Gesundheits- oder Umweltschäden verursachen könnten, angeben. Sie müssen sie ordnungsgemäß einstufen, beispielsweise als krebserregend oder toxisch für Lebewesen in Flüssen und Meeren. Die Chemikalien müssen außerdem mit den richtigen Piktogrammen und Hinweisen für eine sichere Verwendung gekennzeichnet werden.

Auf diese Weise können Arbeitnehmer und Verbraucher die Wirkungen der Chemikalien verstehen und fundierte Entscheidungen treffen, welche Produkte sie kaufen und sicher verwenden können.

Was ist die Aufgabe der ECHA?

Die ECHA verwaltet die Informationen über Chemikalien, die von der Industrie bereitgestellt werden. Sie veröffentlicht Informationen über registrierte Chemikalien und deren Einstufung und Kennzeichnung. Diese Daten sind auf der Website der ECHA frei verfügbar und für jeden einsehbar. Diese einzigartige Datenbank umfasst Informationen über Tausende von Chemikalien, die täglich in Europa verwendet werden. Die Website enthält auch Informationen über Biozidprodukte.

Die Informationen über die Chemikalien werden von der ECHA kontrolliert: Dabei prüft sie beispielsweise, welche Chemikalien auf breiter Ebene verwendet werden, sodass Verbraucher oder Arbeitskräfte ihnen ausgesetzt sein können. Die ECHA bewertet die von der Industrie bereitgestellten Information über Chemikalien-Sicherheit und fordert weitere Daten an, falls wichtige Informationen fehlen sollten. Basierend auf den Informationen arbeiten ECHA, Mitgliedstaaten und Kommission zusammen, um die von gefährlichen Chemikalien ausgehenden Risiken zu begrenzen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass deren Verwendung eingeschränkt oder vollständig untersagt wird. Durch Verbesserung der Kenntnisse und weitere Sensibilisierung werden die gefährlichsten Chemikalien schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt.

Begrenzung der Risiken durch Chemikalien

Durch Beschränkungen werden die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken in der EU geschützt. Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder spezifische Verwendungszwecke eines Stoffs können im Zuge dessen begrenzt werden. Ferner kann die Verwendung eines Stoffs eingeschränkt oder vollständig untersagt werden.

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Zulassung

Wird ein Stoff als besonders schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt identifiziert, wird dieser dem Verzeichnis der für eine Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) hinzugefügt. Dieses Verzeichnis wird von der ECHA veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Wird ein Stoff in dieses Verzeichnis aufgenommen, unterliegen Unternehmen, die diesen Stoff herstellen, einführen oder verwenden, gesetzlichen Pflichten. Verbraucher haben das Recht auf Aufklärung, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, die im oben genannten Verzeichnis aufgeführt sind und eine bestimmte Konzentration überschreiten.

Wenn ein besonders besorgniserregender Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wird, darf er erst nach einem bestimmten Datum verwendet oder in der EU in Verkehr gebracht werden, außer wenn eine Sonderzulassung beantragt und genehmigt wurde. Zur Beantragung der Zulassung müssen die Unternehmen eine ausführliche Analyse der Alternativen für die Verwendungszwecke ihres Stoffs durchführen. Sie müssen nachweisen, dass die Risiken bei Verwendung des Stoffs gering sind. In bestimmten Fällen müssen sie ferner zeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft höher ist als die entstehenden Risiken und dass keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Unternehmen, die Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden, müssen sie entsprechend den identifizierten Gefahren einstufen. Sie müssen ihre gefährlichen Stoffe und Gemische kennzeichnen und entsprechend verpacken. Bei den meisten gefährlichen Chemikalien, beispielsweise krebserregenden Chemikalien, muss diese Einstufung und Kennzeichnung innerhalb der EU harmonisiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Risiken in allen Mitgliedstaaten auf angemessene Weise begrenzt werden.

Wer kontrolliert die Unternehmen?

Die nationalen Durchführungsbehörden sind für die Kontrolle der Unternehmen und deren Überprüfung auf Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständig. Sie können Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, mit Bußgeldern belegen.

Chemikalien – Terminologie

Auf diesen Seiten verwenden wir die Begriffe „Chemikalien“ und „Produkte“. Im Rechtstext werden spezifischere Begriff verwendet: Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.

  • Bei einem Stoff handelt es sich um ein chemisches Element und dessen Verbindungen im natürlichen Zustand oder infolge eines Herstellungsverfahrens. Beispiele: Silber, Natriumchlorid
  • Gemische sind Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. Beispiele: Farbe, Waschpulver
  • Unter Erzeugnis ist ein Gegenstand zu verstehen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maß als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Beispiele: T-Shirt, Hammer

Nähere Informationen finden Sie auch in unserer mehrsprachigen Terminologie-Datenbank ECHA-Term. Sie enthält eine umfassende Sammlung von Begriffsbestimmungen für Chemikalien.