Wer ist verantwortlich? - Chemicals In Our Life

Wer ist verantwortlich?

Arbeitgeber, Lieferanten, Behörden und Mitgliedstaaten spielen allesamt eine Rolle dabei, Ihren Arbeitsplatz vor Gefahren gegenüber schädlichen Chemikalien zu sichern. Das Wissen darüber, welche Verantwortlichkeiten dies sind und wo Sie weitere Informationen finden, hilft Ihnen, Ihre Rechte als Arbeiter zu verstehen.

Die sichere Verwendung von Chemikalien an Ihrem Arbeitsplatz ist grundlegend. Die Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien führt zu bis zu 30 % der anerkannten Berufskrankheiten und jährlich zu zehntausenden vermeidbaren Todesfällen in Europa.

Per Gesetz haben Sie in allen EU-Ländern Anspruch auf die Beantwortung dieser wichtigen Fragen:

  • Welche Gefahren bergen die Chemikalien und Produkte, die ich handhabe?
  • Wie kann ich sie sicher verwenden?

Diese rechtlichen Anforderungen gelten in gleicher Weise für alle Unternehmen, ganz gleich, ob sie Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden.

Gemäß der europäischen Gesetzgebung müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen ergreifen, um das Risiko der Arbeiter durch Gefahrstoffe unter Kontrolle zu halten.

  • Wenn möglich, soll die Verwendung eines Gefahrstoffes abgeschafft werden, indem das Verfahren oder das Produkt, in dem der Stoff verwendet wird, ausgetauscht wird.
  • Wenn eine Abschaffung nicht möglich ist, soll der Gefahrstoff durch einen nicht gefährlichen oder weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden.
  • Wenn eine Gefahr nicht abgeschafft werden kann, sollen Kontrollmaßnahmen zum Schutz aller Betroffenen Anwendung finden. Per Gesetz sollten Sie auf eine persönliche Schutzausrüstung nur als letztes Mittel zugreifen, wenn eine Exposition unvermeidbar ist.
  • Für eine Reihe von Gefahrstoffen bestehen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (occupational exposure limits; OELs), die eingehalten werden müssen.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Ihren Arbeitnehmern Informationen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zu vermitteln. Die bereitgestellten Informationen sollten verlässlich, umfassend und leicht zugänglich sein. Arbeitnehmer sollten in der Lage sein, Informationen u. a. zu folgenden Angelegenheiten und Themen in Erfahrung zu bringen:

  • die Ergebnisse der Risikobeurteilung ihres Arbeitsgebers;
  • die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, und inwiefern sie betroffen sein können;
  • was sie tun müssen, um ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer zu wahren;
  • wie sie prüfen und aufdecken können, wenn etwas falsch läuft;
  • wem sie Probleme mitteilen sollten;
  • die Ergebnisse aller Expositions- oder Gesundheitsüberwachungen;
  • vorbeugende Maßnahmen, die im Falle von Instandhaltungsarbeiten zu ergreifen sind;
  • erste Hilfe und Notfallmaßnahmen.

Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt bei Ihnen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Beauftragten für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Nutzen Sie unsere Website als Informationsquelle.

Lieferanten

Bei Gefahrstoffen müssen Lieferanten Sicherheitsdatenblätter bereitstellen und die Produkte mit Etiketten versehen, die relevante Sicherheitsinformationen enthalten. Ihr Arbeitgeber muss diese Informationen nutzen, um Risikomanagement-Maßnahmen einzuführen, die gewährleisten, dass Sie Chemikalien an Ihrem Arbeitsplatz sicher verwenden.

EU-Behörden

Die EU-Verordnungen für Chemikalien, zum Beispiel die Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) und die Verordnung über Biozidprodukte (BPR) besitzen allesamt Mechanismen, um Arbeiter vor der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien zu schützen.

Gemäß REACH müssen Hersteller und Importeure Informationen über die Eigenschaften ihrer Chemikalien sammeln und weiterleiten, so dass Anwender sie sicher handhaben können. Die Industrie muss auch die Schutzmaßnahmen, die für besonders besorgniserregende Stoffe gelten, einhalten.

Die europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wurde 1989 verabschiedet und garantiert Mindestanforderungen für die Sicherheit und Gesundheit in ganz Europa.

Die Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung legt fest, dass Arbeitern und Verbrauchern in der EU Gefahren auf klare Weise mitgeteilt werden. Die Industrie muss die Eigenschaften ihrer Chemikalien (Stoffe oder Gemische), die für uns oder die Umwelt schädlich sein könnten, identifizieren. Sie muss sie gemäß den festgestellten Gefahren klassifizieren.

Gefährliche Chemikalien müssen angemessen etikettiert sein, so dass Anwender, ganz gleich ob Arbeiter oder Verbraucher, ihre Wirkungen deutlich verstehen und informierte Entscheidungen in Bezug auf die Produkte, die sie kaufen und verwenden, treffen können.

Gemäß der Verordnung über Biozidprodukte müssen Lieferanten von Biozid-Wirkstoffen Informationen über den Stoff liefern. Alle Biozidprodukte benötigen eine Zulassung durch die ECHA oder eine nationale Behörde, bevor sie in den Verkehr gebracht werden können. Die Wirkstoffe, die im Biozidprodukt enthalten sind, müssen zuvor zugelassen worden sein.

Darüber hinaus regulieren noch weitere Gesetze die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Mitgliedstaaten

Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der sicheren Verwendung von Chemikalien.

Sie kooperieren eng mit der ECHA und der Europäischen Kommission. Nationale Behörden bewerten die registrierten Stoffe und sind bei der Annahme der Bewertung durch die ECHA stark eingebunden. Die Mitgliedstaaten können Beschränkungen für Chemikalien vorschlagen, wenn ihre Risiken auf EU-Ebene begegnet werden müssen. Sie können auch Stoffe vorschlagen, die als potenziell besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert werden müssen. Die Mitgliedstaaten bewerten auch die Anträge im Zusammenhang mit Bioziden.

Die nationalen Vollzugsbehörden sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unternehmen die Chemikaliengesetzgebung einhalten.

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