Unternehmen müssen die Aufklärung der Verbraucher über gefährliche Chemikalien verbessern
Aus einem EU-Durchsetzungsprojekt geht hervor, dass Unternehmen den Verbrauchern keine ausreichenden Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe zur Verfügung stellen.
Ein Durchsetzungsprojekt, in dessen Rahmen 405 Unternehmen in der gesamten EU inspiziert wurden, zeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthaltende Produkte direkt an Verbraucher verkaufen, diesen nicht auf Anfrage die erforderlichen Informationen über derartige Stoffe übermittelten.
12 % aller geprüften 682 Erzeugnisse enthielten Stoffe aus der Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Diese Liste umfasst derzeit 201 Stoffe, und sie wird regelmäßig aktualisiert.
Recht auf Information
Als Verbraucher haben Sie das Recht zu fragen, ob die Produkte, die Sie kaufen, besonders besorgniserregende Stoffe oberhalb eines bestimmten Grenzwerts enthalten, d. h. Stoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sein könnten. Die Unternehmen müssen Ihnen die Informationen geben, die für die sichere Verwendung der Produkte unerlässlich sind. Laut Gesetz müssen Lieferanten Ihnen diese Informationen innerhalb von 45 Tagen nach Ihrer Anfrage bereitstellen. Wenn Produkte zwischen Unternehmen verkauft werden, müssen die gleichen Informationen stets ohne spezifische Anforderung übermittelt werden.
In fast allen untersuchten Fällen stand den Verbrauchern nur der Name des Stoffes zur Verfügung. Dies ist zwar die absolute Mindestanforderung, aber in vielen Fällen müssen auch Informationen darüber vorgelegt werden, wie das Produkt sicher gehandhabt werden kann.
„Fast 90 % der inspizierten Erzeugnisse enthalten keine besonders besorgniserregenden Stoffe oberhalb des Grenzwerts, was für den europäischen Verbraucher eine gute Nachricht darstellt. Dennoch wünschen wir uns, dass diese Zahl noch steigt. Außerdem müssen die Unternehmen sicherstellen, dass Informationen über die Stoffe verfügbar sind, und ihre Kommunikation untereinander verbessern. Die Verbraucher haben das Recht, Informationen zu erhalten, und die Industrie ist verpflichtet, sie auf Anfrage zur Verfügung zu stellen“, erklärt Erwin Annys, Leiter des Referats Unterstützung und Durchsetzung der ECHA.
Verbesserung der Kommunikation
Die Inspektoren hatten bereits eine Vorstellung davon, wo sie kontrollieren mussten, und prüften Produkte, bei denen sie den Verdacht hatten, dass sie die besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten. Diese Stoffe wurden in Kleidung, Schuhwaren und Heimtextilien, Kabeln, Leitungen und elektronischem Zubehör, Bodenbelägen aus Kunststoff oder Textilien, Wandbekleidungen sowie anderen Kunststoff- und Gummiwaren gefunden.
Auf Grundlage der Ergebnisse empfehlen die Inspektoren den Unternehmen, ihre Kommunikation in der Lieferkette zu verbessern und in Verfolgungs- und Informationsinstrumente zu investieren.
Das Forum zur Durchsetzung koordiniert weiterhin derartige Durchsetzungsprojekte, um die EU-Bürger vor gefährlichen Chemikalien zu schützen und die sichere Verwendung der von uns gekauften Produkte zu gewährleisten.
Über das Forum
Die Behörden in der EU arbeiten zusammen, um die europäischen Chemikalienverordnungen REACH, CLP, BPR, PIC und POP durchzusetzen. Diese Zusammenarbeit wird vom Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung geleitet, das jedes Jahr mehrere Projekte dieser Art durchführt.
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