Glyphosat
Glyphosat ist einer der am meisten verwendeten Wirkstoffe in Pestiziden zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwachstum rund um Anbaukulturen oder zum Abtöten von Pflanzen oder Pflanzenteilen. Diese Stoffe werden häufig „Herbizide“ bzw. „Unkrautvernichtungsmittel“ genannt.
Glyphosat wird in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor der Aussaat gegen Unkrautbefall eingesetzt. Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die gegen Glyphosat resistent sind, wird der Stoff auch nach der Aussaat gegen Unkrautbefall zwischen den Nutzpflanzen verwendet. Diese Praxis erfolgt in der Europäischen Union jedoch nicht.
Wie verhält sich die ECHA in Bezug auf Glyphosat?
Die ECHA verwaltet die Rechtsvorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Hierin ist geregelt, wie Stoffe anhand der gefährlichen Eigenschaften, die sie möglicherweise aufweisen, bewertet und gekennzeichnet werden – etwa Gifte, entzündbare oder ätzende Stoffe usw.
Für bestimmte Stoffe wie z. B. Pestizide kann auf EU-Ebene eine Entscheidung über die Einstufung getroffen werden, die in ganz Europa gilt. In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Produkt, das diesen Stoff enthält, entsprechend gekennzeichnet werden muss, um Verbraucher zu warnen.
Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat vorgeschlagen, dass für Glyphosat eine zusätzliche harmonisierte Einstufung für eine spezifische Zielorgan-Toxizität nach einer wiederholten Exposition (zusätzlich zu den bestehenden harmonisierten Einstufungen) erfolgen sollte. Wie in der CLP-Verordnung vorgesehen, hat die ECHA die beteiligten Akteure aufgefordert, im Zuge einer öffentlichen Konsultation bis zum 18. Juli 2016 zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen.
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