Chemicals in feminine hygiene products - Chemicals In Our Life

Chemikalien in Damenhygieneprodukten

Die EU sammelt Informationen über potenzielle Gesundheitsrisiken von Damenhygieneprodukten, nachdem Sachverständige gefährliche Chemikalien in niedrigen Konzentrationen gefunden haben.

Nachdem zwei nationale Behörden geringe Konzentrationen gefährlicher Chemikalien in Damenhygieneprodukten wie Damenbinden, Slipeinlagen, Tampons und Menstruationstassen festgestellt haben, wird über die Sicherheit dieser Erzeugnisse diskutiert.

Die französische Agentur ANSES ruft zu Beschränkungen im Rahmen der REACH-Verordnung auf und appelliert an die Hersteller, die Qualität der Rohstoffe zu verbessern.

In ihrer Beurteilung fordert die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES), auf der Grundlage der REACH-Verordnung Maßnahmen zur Begrenzung des Vorkommens von krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffen) in diesen Produkten zu ergreifen. Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung dieser Produkte sind zwar gegenwärtig nicht in einer speziellen Verordnung geregelt, sie unterliegen aber horizontalen Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (GPSD).

Ursache liegt bei den Rohstoffen

Im Juli 2018 stellte die ANSES in den Produkten Spuren von Duftstoffen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Pestiziden fest, die krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sein können und Störungen des Hormonsystems hervorrufen oder die Haut reizen können. Einige dieser Pestizide wie Lindan und Quintozen sind in der EU verboten.

Die meisten dieser Stoffe mit Ausnahme der Duftstoffe sind den Produkten nicht absichtlich zugegeben worden. Tatsächlich dürften die meisten Stoffe aus verunreinigten Rohstoffen kommen oder als unerwünschte Nebenerzeugnisse während des Herstellungsprozesses, z. B. beim Bleichen oder Kleben, entstanden sein.

Obwohl aus den Ergebnissen der ANSES hervorging, dass die Konzentrationen so niedrig waren, dass sie keine Gefahr darstellten, empfiehlt die ANSES Herstellern weiterhin, die Qualität ihrer Rohstoffe zu verbessern und ihre Herstellungsverfahren zu überprüfen, um Risiken auszuschalten.

Bereits zuvor hatte auch die schwedische Chemikalienagentur Kemi festgestellt, dass nur ein geringes Risiko negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch Damenhygieneprodukte bestand. Sie hatte 35 Produkte analysiert und 21 chemische Stoffe ermittelt, die entweder gefährlich waren oder im Verdacht standen, gefährlich zu sein. Sie kam jedoch wie die ANSES zu dem Ergebnis, dass die gefährlichen Stoffe überwiegend in geringen Konzentrationen vorhanden waren.

In einigen Menstruationstassen waren drei Siloxane verwendet worden, zu denen keine Risikobewertung durchgeführt werden konnte, weil die Informationen über diese Stoffe nicht ausreichten. Diese Stoffe wurden in geringen Konzentrationen gefunden, welche sogar noch unter den Werten lagen, ab denen Unternehmen in der EU verpflichtet sind, besonders besorgniserregende Stoffe zu melden. Obwohl die Ergebnisse nicht auf ein Gesundheitsrisiko hinwiesen, wird die Kemi Hersteller und Importeure über ihre Feststellungen informieren.

Was geschieht als nächstes?

Zurzeit besteht für Hersteller nach der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit keine Verpflichtung zur Offenlegung der Liste der Produktbestandteile. In der Richtlinie heißt es jedoch, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden können und Hersteller für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.

Zudem müssen Hersteller relevante Informationen und angemessene Warnhinweise bereitstellen, um eine Beurteilung der Risiken zu ermöglichen. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung zuständig und müssen Maßnahmen ergreifen, wenn festgestellt wird, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht wurden.

Es sind weitere Untersuchungen von Sachverständigen erforderlich, um die potenziellen Gesundheitsrisiken von Damenhygieneprodukten zu bewerten und festzustellen, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit erforderlich sind.