Was ist mit eingeführten Produkten? - Chemicals In Our Life

Was ist mit eingeführten Produkten?

Mit den Rechtsvorschriften der EU soll auch bei jenen Produkten, die Sie auf dem EU-Markt kaufen, eine sicherere Verwendung von Chemikalien sichergestellt werden. Es wurden Systeme eingeführt, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten und unsichere Produkte nachzuverfolgen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Rechtsvorschriften der EU haben hohe Sicherheitsstandards. Mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass in der EU ausschließlich sichere Produkte verkauft werden. Unternehmen sollten nur sichere Produkte einführen und verkaufen und die Verbraucher über alle Risiken informieren, die mit ihren Produkten einhergehen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass gefährliche Produkte nachverfolgbar sind, damit sie zur Sicherheit der Verbraucher aus dem Verkehr gezogen werden können. Wenn Sie also Produkte kaufen, die nicht in der EU hergestellt, sondern aus anderen Ländern eingeführt werden, müssen sie dennoch dieselben Standards für die Chemikaliensicherheit erfüllen. Verantwortlich dafür ist der Importeur, der die Produkte in die EU einführt.

Nach der REACH-Verordnung müssen Unternehmen, die Produkte nach Europa einführen, wissen, ob ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe über einer bestimmten Menge enthalten, und diese Informationen auf Anfrage an Einzelhändler und Verbraucher weitergeben. Importeure müssen auch wissen, ob ihre Produkte Chemikalien enthalten, die in Europa Beschränkungen unterliegen – wie z. B.  Blei in Schmuck.

Behörden können Beschränkungen im Rahmen von REACH anwenden, um gegen unsichere Produkte vorzugehen. Diese können z. B. die Verwendung einer Chemikalie beschränken oder verbieten – allein oder in bestimmten Produkten.

Identifizierung und Beseitigung von unsicheren Produkten auf dem EU-Markt

Wenn die Überwachung ergibt, dass ein auf dem Markt befindliches Produkt möglicherweise nicht sicher ist, gibt es Systeme, mit denen das Problem angegangen und seine Beseitigung sichergestellt werden kann.  

Es ist in erster Linie Aufgabe der nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten, die Sicherheit der auf dem Markt befindlichen Produkte zu prüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Sie arbeiten eng mit dem Zoll zusammen, um die Verbraucher vor unsicheren eingeführten Produkten von außerhalb der EU zu schützen.

Zur Unterstützung dieses Prozesses betreibt die Europäische Kommission ein Sicherheitssystem namens Rapid Alert System, das einen schnellen Informationsaustausch zwischen den Ländern der EU über gefährliche Nicht-Lebensmittel-Produkte ermöglicht, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.

Wenn Behörden in einem Mitgliedstaat ein gefährliches Produkt identifizieren, kann das Produkt aus dem Verkehr gezogen werden, und die Behörde setzt die Europäische Kommission davon in Kenntnis. Die Kommission informiert dann den Rest der EU und veröffentlicht eine Warnung an die Verbraucher, wenn das Produkt bereits auf dem Markt ist. Wird das Produkt an der Grenze erkannt, wird die Einfuhr gestoppt. Wird das Produkt von außerhalb der EU, z. B. aus China, importiert, werden die chinesischen Behörden informiert.

Die ECHA veröffentlicht einige dieser Produkte auf unseren Kanälen in den sozialen Medien. Wenn Sie den vollständigen Bericht aus dem Rapid Alert-System sehen möchten, klicken Sie auf den folgenden Link. 

Weitere Informationen